AH91.00-P-0006-01A Beurteilung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten bei Unfallfahrzeugen Typ 129, 202 bis 30.6.93, Typ 124, 126, 140

Nach einem Unfall ist das Airbag- und Gurtstraffer-Rückhaltesystem auf äußere Beschädigung, Defekte und Auslösung zu prüfen. Defekte oder beschädigte Bauteile umgehend erneuern, die Reparatur dieser Bauteile ist nicht zulässig.

Das Steuergerät Gurtstraffer mit Airbag muss erneuert werden:

bei einer Verformung oder Beschädigung des Gehäuses,

bei einer Verformung der Konsole; auch bei äußerlich unversehrtem Steuergerät,

bei einem elektrischen Defekt
und
nach einer Airbag-Auslösung (Blinkcode 10).
 





Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten müssen erneuert werden:

nach der Auslösung,

bei einer äußerlichen Beschädigung; auch ohne Auslösung
und
bei einem elektrischen Defekt.


Nach der Auslösung des Fahrer-Airbags ist grundsätzlich das Lenkrad und nach der Auslösung des Beifahrer-Airbags die Instrumententafel zu erneuern.